Beschluss:
Der WA stimmt der zukünftigen Abrechnung von eingeleitetem Schmutzwasser aus Zisternen nach der geltenden Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 11.12.2013 zu.
Die Abrechnung erfolgt erstmalig über das Jahr 2016.