Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Kahl erteilt dem Antrag der Eigentümerin Zechenstraße 11 auf Vorbescheid vom 30.07.2015 für Fl.Nr. 1337/26 das Einvernehmen für

-       den Baukörper in gezeichneter Länge und Breite

-       den Baukörper in gezeichneter Höhe und einer Dachneigung entsprechend dem Hauptgebäude.

Bei einem Bauantrag sind die erforderlichen Stellplätze nachzuweisen

Die Abstandsflächen überprüft das Landratsamt.