Sitzung: 22.09.2015 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Die Gemeinde Kahl erteilt dem Antrag der Eigentümerin Zechenstraße 11 auf Vorbescheid vom 30.07.2015 für Fl.Nr. 1337/26 das Einvernehmen für
- den Baukörper in gezeichneter Länge und Breite
- den Baukörper in gezeichneter Höhe und einer Dachneigung entsprechend dem Hauptgebäude.
Bei einem Bauantrag sind die erforderlichen Stellplätze nachzuweisen
Die Abstandsflächen überprüft das Landratsamt.