Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
den Erlass der vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 22.09.2020
empfohlenen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen
Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter mit folgenden Ergänzungen:
Nach
Beschlussfassung der Verordnung durch den Gemeinderat ist die Verordnung
auszufertigen (vom Ersten Bürgermeister zu unterzeichnen) und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt im gemeindlichen Mitteilungsblatt amtlich bekannt zu
machen. Die Verordnung tritt dann eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Nach Inkrafttreten
der Verordnung ist jedem Hausbesitzer eine Ausfertigung zuzustellen. Die
Verordnung ist ferner auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.