Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses gemäß §141 Abs. 3 BauGB über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit

 

Für das Gebiet „Ortskern Kahl am Main“ zeichnet sich ein städtebaulicher Erneuerungs- und Sanierungsbedarf ab.

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Kahl am Main beschließt deshalb die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen in Verbindung mit den §§ 140 und 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet

 

„Gemeinde Kahl am Main – Untersuchungsgebiet Ortskern“

 

Im Untersuchungsgebiet enthalten sind unter anderem (siehe Anhang 01 Lageplan Untersuchungsgebiet):

×          Bereiche des Altortes zwischen der Kahl, der Aschaffenburger Straße, der Torgasse und dem Brückenweg im Osten

×          die Aschaffenburger Straße im Verlauf zwischen Burgweg im Süden und Taunusstraße / Querstraße im Norden mit den anrainenden Grundstücken

×          die Kahlaue zwischen den beiden o.a. Bereichen, inklusive der sich im Westen an die Aschaffenburger Straße und Hanauer Landstraße anschließenden Bebauung

 

Das Gebiet umfasst eine Fläche von rund 22,5 Hektar.

 

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:

×          die städtebauliche Erneuerung des Ortskerns unter Berücksichtigung und Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes

×          die Gestaltung des öffentlichen Raums und Erhöhung der Aufenthaltsqualität

×          der Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen

×          die Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung unter Beachtung des Orts- und Landschaftsbildes sowie gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse

×          die Entwicklung der baulichen Struktur nach den sozialen, hygienischen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernissen

×          die Verbesserung der infrastrukturellen Erschließung des Gebietes und insbesondere die Verbesserung der Ausstattung mit Grünflächen sowie die Erhöhung der Wohnumfeldqualitäten

×          der Erhalt und Ausbau der Funktionsfähigkeit des Gebietes in Bezug auf den fließenden und ruhenden Verkehr

×          die energetische Erneuerung von Teilen des Siedlungsgebietes; die Verbesserung der energetischen Beschaffenheit sowie der Gesamtenergieeffizienz der vorhandenen Bebauung

 

Ein Lageplan im Maßstab 1:5.000, in dem das städtebauliche Untersuchungsgebiet Ortskern Kahl am Main parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt (Anlage 01).

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen zu veranlassen. Die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und der sonstigen Betroffenen soll gemäß §137 BauGB ermittelt und gefördert werden.

 

Der Beschluss über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen ist gemäß §141 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.