Sitzung: 22.09.2020 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Beschluss
des Bau- und Umweltausschusses gemäß §141 Abs. 3 BauGB über den Beginn der
vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit
Für das Gebiet „Ortskern Kahl am Main“
zeichnet sich ein städtebaulicher Erneuerungs- und Sanierungsbedarf ab.
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde
Kahl am Main beschließt deshalb die Einleitung der vorbereitenden
Untersuchungen in Verbindung mit den §§ 140 und 141 BauGB zur Prüfung der
Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet
„Gemeinde
Kahl am Main – Untersuchungsgebiet Ortskern“
Im Untersuchungsgebiet enthalten sind unter
anderem (siehe Anhang 01 Lageplan Untersuchungsgebiet):
×
Bereiche des Altortes zwischen der Kahl, der
Aschaffenburger Straße, der Torgasse und dem Brückenweg im Osten
×
die Aschaffenburger Straße im Verlauf zwischen Burgweg im
Süden und Taunusstraße / Querstraße im Norden mit den anrainenden Grundstücken
×
die Kahlaue zwischen den beiden o.a. Bereichen, inklusive
der sich im Westen an die Aschaffenburger Straße und Hanauer Landstraße
anschließenden Bebauung
Das Gebiet umfasst eine Fläche von rund 22,5
Hektar.
Als vorläufige Ziele und Zwecke der
Sanierung werden bestimmt:
×
die städtebauliche Erneuerung des Ortskerns unter
Berücksichtigung und Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes
×
die Gestaltung des öffentlichen Raums und Erhöhung der
Aufenthaltsqualität
×
der Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen
×
die Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung unter
Beachtung des Orts- und Landschaftsbildes sowie gesunder Wohn- und
Arbeitsverhältnisse
×
die Entwicklung der baulichen Struktur nach den sozialen,
hygienischen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernissen
×
die Verbesserung der infrastrukturellen Erschließung des
Gebietes und insbesondere die Verbesserung der Ausstattung mit Grünflächen
sowie die Erhöhung der Wohnumfeldqualitäten
×
der Erhalt und Ausbau der Funktionsfähigkeit des Gebietes
in Bezug auf den fließenden und ruhenden Verkehr
×
die energetische Erneuerung von Teilen des
Siedlungsgebietes; die Verbesserung der energetischen Beschaffenheit sowie der
Gesamtenergieeffizienz der vorhandenen Bebauung
Ein Lageplan im Maßstab 1:5.000, in dem das
städtebauliche Untersuchungsgebiet Ortskern Kahl am Main parzellenscharf durch
eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wird zum Bestandteil des Beschlusses
erklärt (Anlage 01).
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
weiteren Schritte zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen zu
veranlassen. Die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter, Pächter und
der sonstigen Betroffenen soll gemäß §137 BauGB ermittelt und gefördert werden.
Der Beschluss über die Durchführung
vorbereitender Untersuchungen ist gemäß §141 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt
zu machen.