Sitzung: 22.09.2020 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, analog den Regularien des Landkreises die Komposter unter folgenden Voraussetzungen mit einem Betrag von 10 €/Stück zu bezuschussen:
· Der Komposter muss aus Recyclingkunststoff, Holz oder Metall zur Kompostierung von Grün- und Bioabfällen hergestellt sein.
· Komposter aus Neukunststoff werden nicht bezuschusst.
· Der Komposter muss auf dem eigenen Grundstück eingesetzt werden.
· Der Antragsteller muss mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kahl gemeldet sein.
· Die Gewährung erfolgt auf Antrag mittels Antragsformular und nach Vorlage eines Kaufbelegs.
Die Gewährung des Komposter-Zuschusses wird im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht, mit einem Hinweis, welche Abfälle sich für die Kompostierung eignen.