Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, analog den Regularien des Landkreises die Komposter unter folgenden Voraussetzungen mit einem Betrag von 10 €/Stück zu bezuschussen:

 

·           Der Komposter muss aus Recyclingkunststoff, Holz oder Metall zur Kompostierung von Grün- und Bioabfällen hergestellt sein.

·           Komposter aus Neukunststoff werden nicht bezuschusst.

·           Der Komposter muss auf dem eigenen Grundstück eingesetzt werden.

·           Der Antragsteller muss mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kahl gemeldet sein.

·           Die Gewährung erfolgt auf Antrag mittels Antragsformular und nach Vorlage eines Kaufbelegs.

 

Die Gewährung des Komposter-Zuschusses wird im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht, mit einem Hinweis, welche Abfälle sich für die Kompostierung eignen.