Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, nach Maßgabe des Art. 103 Abs. 2 GO GR Elisabeth Klotz, ordentliches Mitglied des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, zu dessen Vorsitzenden zu bestimmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, nach Maßgabe des Art. 103 Abs. 2 GO GR Elisabeth Klotz, ordentliches Mitglied des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, zu dessen Vorsitzenden zu bestimmen.