Beschluss:
Da sowohl der Geschäftsführung als auch dem Beirat eine gesetzmäßige, ordnungsgemäße Tätigkeit bestätigt wurde, empfiehlt der Gemeinderat der Gesellschafterversammlung, diesen die Entlastung für den Jahresabschluss 2014 zu erteilen.
Beschluss:
Da sowohl der Geschäftsführung als auch dem Beirat eine gesetzmäßige, ordnungsgemäße Tätigkeit bestätigt wurde, empfiehlt der Gemeinderat der Gesellschafterversammlung, diesen die Entlastung für den Jahresabschluss 2014 zu erteilen.