Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

Rückwirkend zum 01.01.2020 darf bei öffentlichen Veranstaltungen Kunststoffeinweggeschirr und –besteck nicht mehr zum Einsatz kommen.

 

Die Vereinsförderrichtlinien sind unter dem Punkt Betriebskosten (FRL 3.2) wie unten aufgeführt zu ergänzen:

 

FRL 3.2 e)

 

Die Anschaffung bzw. Anmietung von Geschirr/Besteck oder die Anschaffung und Anmietung eines Geschirrmobils werden im Rahmen der Vereinsförderung folgendermaßen bezuschusst:

 

  1. Mehrweggeschirr / Mehrwegbesteck:

 

1.1  Die Anschaffung von Mehrweggeschirr/-besteck wird mit 25 % der Anschaffungs-

kosten bezuschusst.

 

1.2  Der Mietzins zur Ausleihe von Mehrweggeschirr/-besteck wird ebenfalls mit 25 %

bezuschusst.

 

  1. Geschirrmobil:

 

2.1 Die Anschaffung eines Geschirrmobils wird mit 25 % der Anschaffungskosten

      bezuschusst.

 

2.2   Das Ausleihen eines Geschirrmobiles wird gleichfalls mit 25 % bezuschusst.

 

3      Bruch bzw. Schäden am Geschirrmobil im Rahmen der Anmietung

 

Bruch, Verlust oder eventuell anfallende Reparaturkosten sind im Rahmen der Anmietung von der Bezuschussung ausgeschlossen.