Sitzung: 28.04.2020 Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Beschluss:
Rückwirkend zum 01.01.2020 darf bei öffentlichen Veranstaltungen Kunststoffeinweggeschirr und –besteck nicht mehr zum Einsatz kommen.
Die Vereinsförderrichtlinien sind unter dem Punkt Betriebskosten (FRL 3.2) wie unten aufgeführt zu ergänzen:
FRL 3.2 e)
Die Anschaffung bzw. Anmietung von Geschirr/Besteck oder die Anschaffung und Anmietung eines Geschirrmobils werden im Rahmen der Vereinsförderung folgendermaßen bezuschusst:
- Mehrweggeschirr / Mehrwegbesteck:
1.1 Die Anschaffung von Mehrweggeschirr/-besteck wird mit 25 % der Anschaffungs-
kosten bezuschusst.
1.2 Der Mietzins zur Ausleihe von Mehrweggeschirr/-besteck wird ebenfalls mit 25 %
bezuschusst.
- Geschirrmobil:
2.1 Die Anschaffung eines Geschirrmobils wird mit 25 % der Anschaffungskosten
bezuschusst.
2.2 Das Ausleihen eines Geschirrmobiles wird gleichfalls mit 25 % bezuschusst.
3 Bruch bzw. Schäden am Geschirrmobil im
Rahmen der Anmietung
Bruch,
Verlust oder eventuell anfallende Reparaturkosten sind im Rahmen der Anmietung
von der Bezuschussung ausgeschlossen.