Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss lehnt eine Reihenhausbebauung ab.

Einer Doppelhausbebauung auf Fl.Nr. 3026/112 wird zugestimmt.

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 3026/113 soll die für Gewerbegebiete festgesetzte Obergrenze nach § 17 BauNVO in Höhe von 0,8 gelten.