Sitzung: 19.04.2016 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss lehnt eine Reihenhausbebauung ab.
Einer Doppelhausbebauung auf Fl.Nr. 3026/112 wird zugestimmt.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 3026/113 soll die für Gewerbegebiete festgesetzte Obergrenze nach § 17 BauNVO in Höhe von 0,8 gelten.