Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, für die weiteren Bürgermeister/innen für die Amtsperiode 2020 – 2026 jeweils eine monatliche Pauschalvergütung als Dienstaufwandsentschädigung nach Maßgabe des KWBG zu gewähren. Diese wird für die/den 2. Bürgermeister/in auf monatlich 588 € und für die/den 3. Bürgermeister/in auf monatlich 244 € festgesetzt. Sofern während der Amtsperiode 2020 – 2026 allgemeine Besoldungsanpassungen erfolgen, erhöhen sich die vorgenannten Pauschalen um den gleichen Vom-Hundert-Satz.