Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, nach Maßgabe des Art. 35 GO für die Amtsperiode 2020 – 2026 zwei weitere Bürgermeister/innen als Stellvertreter/innen des 1. Bürgermeisters zu wählen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, nach Maßgabe des Art. 35 GO für die Amtsperiode 2020 – 2026 zwei weitere Bürgermeister/innen als Stellvertreter/innen des 1. Bürgermeisters zu wählen.