Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt zum Haushalt 2020 die Festsetzung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 650.000 EUR für das Finanzplanungsjahr 2022 (§ 3 der Haushaltssatzung) bezüglich der HhSt. 1.1300.9357.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt zum Haushalt 2020 die Festsetzung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 650.000 EUR für das Finanzplanungsjahr 2022 (§ 3 der Haushaltssatzung) bezüglich der HhSt. 1.1300.9357.