Beschluss 1:

Der Ferienausschuss beschließt, an die privaten Antragssteller 50 % des Soforthilfe-Fonds (in Höhe von derzeit 105.000 Euro) zu verteilen.

 

Mehrheitlich beschlossen   Ja 7                 Nein 2

 

 

Beschluss 2:

Der Ferienausschuss beschließt, folgende Vergabekriterien an die privaten Antragssteller:

·         Unterstützung vorrangig nur für Gebäudeschäden

·         Unterstützung nur für nicht bereits durch Dritte (Elementarversicherung) abgedeckte Schäden. Eigenanteil wird nicht anerkannt.

·         Über die Anträge entscheidet eine durch den Gemeinderat zu bestimmende Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Bürgermeister und je ein Mitglied aus den Fraktionen in nicht-öffentlicher Sitzung.

·         Dem Gemeinderat ist in der nächsten Sitzung über die Verwendung der Mittel zu berichten.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 9                 Nein 0

 

 

Beschluss 3:

Der Ferienausschuss beschließt, an die antragsstellenden Vereine 50 % des Soforthilfe-Fonds (in Höhe von derzeit 105.000 Euro) zu verteilen.

 

Mehrheitlich beschlossen   Ja 7                 Nein 2

 

 

Beschluss 4:

Der Ferienausschuss beschließt, folgende Vergabekriterien an die Vereine als Antragssteller:

·         Es werden 50 % der nachgewiesenen Schäden übernommen. Aufgrund der gemeindlichen Vereinsförderung können bis zu 30 % zusätzlich gewährt werden.

·         Über die Anträge entscheidet eine durch den Gemeinderat zu bestimmende Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Bürgermeister und je ein Mitglied aus den Fraktionen in nicht-öffentlicher Sitzung.

·         Dem Gemeinderat ist in der nächsten Sitzung über die Verwendung der Mittel zu berichten.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 9                 Nein 0