Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt wie folgt:

 

1. Das geplante Gebäude nebst geplanten Freiflächen fügt sich in die Umgebung ein.

 

2. Die Berechnung der Geschoßfläche beurteilt das Landratsamt. Einer 3-geschossigkeit kann zugestimmt werden, wenn die oberste Wandhöhe nicht höher als der Dachfirst der unmittelbaren Nachbarbebauung ist.

 

3. Die Obergrenze nach §17 BauNVO für das allgemeine Wohngebiet ist einzuhalten.

 

4. Die Obergrenze nach §17 BauNVO für das allgemeine Wohngebiet ist einzuhalten, in Verbindung mit §19 BauNVO.

 

5. Die Berechnung der Abstandsflächen beurteilt das Landratsamt.

 

6. Die Berechnung der Abstandsflächen beurteilt das Landratsamt.

 

7. Nach der derzeit gültigen Stellplatzsatzung der Gemeinde Kahl sind 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit nachzuweisen.