Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für die Abrechnungsgebiete in den Bebauungsplanbereichen
- Mainfeld 1 und 2
- Mainfeld 3
- Mainfeld 4
- Kirchwegtannen
- An der Sandmühle
- Prischoß
keine Erhebung bzw. Nacherhebung der Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsflächen vorzunehmen.