Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8

1.Beschluss:

Die Vereinsförderrichtlinien werden unter Punkt 1.4 ergänzt:

 

… Die „Ministranten der Pfarrkirche St. Margareta“ sowie der „Katholische Kirchenchor“ und „Menschen FÜREINANDER“, die den Status eines eingetragenen Vereins nicht besitzen, werden bei der Förderung den eingetragenen Vereinen gleichgestellt.

 

2.Beschluss:

 

Die Mitglieder des Ausschusses waren sich einig, dass die Arbeit von „Menschen FÜREINANDER“ nicht mit der üblichen Seniorenarbeit vergleichbar ist. Denn diese Gruppierung kümmert sich auch um Familien und sonstige Bedürftige. Da die Vereinigung jedoch keinen Verein gründen möchte, wird die lose Verbindung von Engagierten den übrigen Hilfsorganisationen (wie z.B. BRK und Malteser, etc.) rückwirkend ab 2018 gleichgestellt.

 

Die Ausschussmitglieder nutzten die Diskussion, um ihren Gemeinderatsbeschluss vom 01.12.1981 zu überdenken und anzupassen. Bislang variierten die jährlichen Zuschüsse zwischen 306,78 Euro und 511,29 Euro

 

Ab 01.01.2020 werden folgende Gruppierungen gleichgestellt und erhalten künftig jährlich 500 Euro:

 

²  Arbeiterwohlfahrt

²  BRK, Ortsgruppe

²  Evang. Kirchengemeinde

²  Kath. Kirchenstiftung

²  Malteser *)

²  Menschen FÜREINANDER

²  Reha-Sportgemeinschaft

²  VdK, Ortsverband

 

*) Es liegen Informationen vor, dass sich die Ortsgruppe der Malteser in Auflösung befindet. Daher soll im Jahr 2020 die Auszahlung des Zuschusses erstmal zurückgestellt werden. Die Reaktion der Malteser ist dem Ausschuss entsprechend mitzuteilen.