Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der BUA beschließt, in der Straße „Zur Sandmühle“ vom Sandmühlweg (Flur-Nr. 2666/172) bis zur Einmündung Nikolaus-Wahl-Straße ein eingeschränktes Halteverbot mit Verkehrszeichen 286-10 (Anfang) bzw. 286-20 (Ende) anzuordnen.

Zusätzlich sollen die sog. Haifischzähne an der Einmündung Nikolaus-Wahl-Straße zur besseren Erkennbarkeit der Rechts-vor-Links-Regelung aufgebracht werden.

Die Verwaltung wird zum Vollzug beauftragt.