Sitzung: 05.04.2016 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Der BUA beschließt,
in der Straße „Zur Sandmühle“ vom Sandmühlweg (Flur-Nr. 2666/172) bis zur
Einmündung Nikolaus-Wahl-Straße ein eingeschränktes Halteverbot mit
Verkehrszeichen 286-10 (Anfang) bzw. 286-20 (Ende) anzuordnen.
Zusätzlich sollen
die sog. Haifischzähne an der Einmündung Nikolaus-Wahl-Straße zur besseren
Erkennbarkeit der Rechts-vor-Links-Regelung aufgebracht werden.
Die Verwaltung
wird zum Vollzug beauftragt.