Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss versagt dem Bauantrag, Seligenstädter Weg 1, das gemeindliche Einvernehmen, da bauordnungsrechtliche Belange nicht eingehalten werden.

 

Im Gegensatz zu dem 2006 noch existierenden Nebengebäude hat sich die Dachneigung geändert, somit auch die Wandhöhe zum Hof hin.

Es handelt sich um eine Grenzbebauung in einer Länge von 12,36 m, ohne Abstandsflächenübernahme der Nachbarn. Hinzu kommt, dass der 2006 genehmigte Anbau auch nicht die Abstandsflächen einhält, da das Pultdach gegenläufig zu dem Bauantrag errichtet wurde.

 

Städtebaulich fügt sich die Gesamtgestaltung der Dächer, Seligenstädter Weg 1, nicht ein.