Sitzung: 22.01.2019 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Getrennte Abstimmung
Beschluss:
1. Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass
der Investor eine neue Planung vorzulegen hat, in der das Baufenster einen
Abstand von 20 m zu Fl.Nr. 1490 einzuhalten hat.
Mehrheitlich
beschlossen Ja 8 Nein 1
2. Beschlussvorschlag A:
Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis
genommen.
3. Beschlussvorschlag A 6:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die unterschiedlichen Wandhöhen wurden bewusst gewählt, um für die
Höhengestaltung der neuen Baukörper klare Obergrenzen festzusetzten. Die
unterschiedlichen Höhen sind in den textlichen Festsetzungen erläutert und in
einem Systemschnitt auf den Plan dargestellt. Aus unserer Sicht sind durch
diese Festlegungen keine Interpretationsspielräume gegeben. An den Höhenfestsetzungen
wird festgehalten.
Einstimmig
beschlossen: Ja 9 Nein 0
4. Beschlussvorschlag A 7:
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a
durchgeführt. Ein Ausgleich für die Eingriffe ist dabei nicht erforderlich,
sofern die Grundfläche der Planung kleiner als 20.000 m² ist. Dies ist hier
gegeben. Es besteht daher planungsrechtlich kein Anspruch auf
Ausgleichsmaßnahmen. Im Bebauungsplanentwurf wurde deshalb darauf verzichtet,
die in der ASB aufgelisteten Maßnahmen als Festsetzungen zu übernehmen.
Einstimmig
beschlossen: Ja 9 Nein 0
5. Beschlussvorschlag A 12a:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Ausreichende Bewegungsflächen für die Feuerwehr, im Umfeld vom 50 m, vom 12 m
Länge und 7 m Breite sind im Sälzerweg und am Ende der neuen Stichstraße
gegeben. Dies wurde im Vorfeld vom Bauherrn mit dem Landratsamt –
Kreisbrandinspektion – abgestimmt. Bei der Umsetzung des Bebauungsplanes sind
die Anforderungen der Feuerwehr für die notwendige Brandbekämpfung zu beachten.
Einstimmig
beschlossen: Ja 9 Nein 0
6. Beschlussvorschlag A 13:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis auf den ehemaligen Braunkohleabbau und das verliehene Grubenfeld
wird gemäß § 9 Abs. 6 BauGB nachrichtlich in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Die Empfehlung eines Baugrundgutachtens wird als Hinweis in den Bebauungsplan
übernommen. Ein Baugrundgutachten ist jedoch im Rahmen der Baugenehmigung zu
stellen und wird nicht im Bebauungsplan festgelegt.
Einstimmig
beschlossen: Ja 9 Nein 0
7. Beschlussvorschlag A 14:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Einstimmig
beschlossen: Ja 9 Nein 0
8. Beschlussvorschlag A 15:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Einstimmig
beschlossen: Ja 9 Nein 0
9. Beschlussvorschlag A 17:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
(Siehe auch Beschlussfassung 1. Beschluss)
Einstimmig
beschlossen: Ja 9 Nein 0
10. Beschlussvorschlag A 18:
Für die auf dem privaten Grundstück Flur-Nr.
1362/2 gefällten Bäume hat der Eigentümer Anfang 2017 einen Fällungsantrag gestellt.
Die Maßnahme wurde vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten genehmigt
und angemerkt, dass als Ausgleichsmaßnahmen Wildobstbäume in Absprache mit der
Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt gepflanzt werden sollen.
Hinsichtlich der Baumfällungen im
Planungsgebiet Flur-Nr. 1363 hat der Investor im Vorfeld eine Stellungnahme bei
der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt. Die Untere Naturschutzbehörde stimmte
der Fällung der Bäume zu, sofern die Vorgaben aus dem, dem Bebauungsplan
beigefügten, Artenschutzgutachten gewährleistet werden.
Das Verfahren wird in Abstimmung mit dem
Landratsamt – Bauaufsicht –, nach § 13a BauGB durchgeführt. Daher gelten die zu
erwartenden Eingriffe als zulässig. Ausgleichsmaßnahmen sind daher nicht
erforderlich. Sie können daher planungsrechtlich nicht verbindlich festgelegt
werden. Deshalb wird im Bebauungsplan lediglich auf die artenschutzrechtlichen
Maßnahmen hingewiesen.
(Siehe auch Beschlussfassung 1. Beschluss)
Einstimmig
beschlossen: Ja 9 Nein 0
11. Beschlussvorschlag A 19a:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Im Bebauungsplan und der Begründung wird ergänzend auf den benachbarten
Gartenbaubetrieb und die möglichen Lärm-, Staub- und/oder Geruchsimmissionen
hingewiesen. (Siehe auch unten, Stellungnahme und Beurteilung Konrad Röll.)
Einstimmig
beschlossen: Ja 9 Nein 0
12. Beschlussvorschlag A 28:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Wir empfehlen dem Bauherrn sich vor Baubeginn mit der Telekom in Verbindung zu
setzen. Für das Bebauungsplanverfahren ergeben sich aus der Stellungnahme keine
Änderungen.
Einstimmig
beschlossen: Ja 9 Nein 0
13. Beschlussvorschlag A 30:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Im Bebauungsplan und der Begründung wird
ergänzend auf die o. g. textlichen Kennzeichnungen hingewiesen.
Einstimmig
beschlossen: Ja 9 Nein 0
14. Beschlussvorschlag B:
Die angrenzende Bebauung ist im
Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen und auch im westlich
angrenzenden Bebauungsplan „Kirchwegtannen“ ist ein Mischgebiet festgesetzt.
Die zurzeit gängige Genehmigungspraxis für ein Mischgebiet ist eine gemischte
Nutzung mit 50% Wohnen und 50% nichtstörendes Gewerbe. Da der Bauherr mit der
Planung aber nur eine Wohnnutzung umsetzen will, wurde für das Planungsgebiet
die Festlegung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgeschlagen. Dies orientiert
sich auch an der angrenzenden Bebauung, die faktisch überwiegend der
Wohnnutzung dient. Trotz der vom Investor geplanten Wohnnutzung, wird der
Geltungsbereich – wegen der angrenzenden Mischgebiete – nicht als Reines
Wohngebiet festgelegt. Im Allgemeinen Wohngebiet liegen die
Immissionsrichtwerte für Gewerbe und Freizeitlärm der DIN 18005 Blatt 1 mit 55
dB(A) tags und 40 dB(A) nachts höher als bei einem Reinen Wohngebiet mit 50
dB(A) tags und 35 dB(A) nachts. Im Rahmen eines Scopingtermins am 10.10.2016
wurde mit dem Landratsamt Bauaufsicht abgeklärt, dass die Aufstellung des
Bebauungsplanes im beschleunigtem Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen kann. Bei
der Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB ist kein Umweltbericht
erforderlich. Im Bebauungsplan und der Begründung wird ergänzend auf den
benachbarten Gartenbaubetrieb und die möglichen Lärm-, Staub- und/oder
Geruchsimmissionen hingewiesen.
Einstimmig
beschlossen: Ja 9 Nein 0
15. Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
- Die Reduzierung des Baufensters auf eine Tiefe von 13m,
- Festsetzung der Bauweise in Doppelhäuser
- Genaue Festsetzung der Garagen als Nebenfläche
Einstimmig
beschlossen: Ja 9 Nein 0