Beschluss: Getrennte Abstimmung

Beschluss:

1. Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass der Investor eine neue Planung vorzulegen hat, in der das Baufenster einen Abstand von 20 m zu Fl.Nr. 1490 einzuhalten hat.

 

Mehrheitlich beschlossen   Ja 8     Nein 1

 

 

2. Beschlussvorschlag A:

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.

 

3. Beschlussvorschlag A 6:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die unterschiedlichen Wandhöhen wurden bewusst gewählt, um für die Höhengestaltung der neuen Baukörper klare Obergrenzen festzusetzten. Die unterschiedlichen Höhen sind in den textlichen Festsetzungen erläutert und in einem Systemschnitt auf den Plan dargestellt. Aus unserer Sicht sind durch diese Festlegungen keine Interpretationsspielräume gegeben. An den Höhenfestsetzungen wird festgehalten.

 

Einstimmig beschlossen:    Ja 9     Nein 0

 

 

4. Beschlussvorschlag A 7:

Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a durchgeführt. Ein Ausgleich für die Eingriffe ist dabei nicht erforderlich, sofern die Grundfläche der Planung kleiner als 20.000 m² ist. Dies ist hier gegeben. Es besteht daher planungsrechtlich kein Anspruch auf Ausgleichsmaßnahmen. Im Bebauungsplanentwurf wurde deshalb darauf verzichtet, die in der ASB aufgelisteten Maßnahmen als Festsetzungen zu übernehmen.

 

Einstimmig beschlossen:    Ja 9     Nein 0

 

 

5. Beschlussvorschlag A 12a:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Ausreichende Bewegungsflächen für die Feuerwehr, im Umfeld vom 50 m, vom 12 m Länge und 7 m Breite sind im Sälzerweg und am Ende der neuen Stichstraße gegeben. Dies wurde im Vorfeld vom Bauherrn mit dem Landratsamt – Kreisbrandinspektion – abgestimmt. Bei der Umsetzung des Bebauungsplanes sind die Anforderungen der Feuerwehr für die notwendige Brandbekämpfung zu beachten.

 

Einstimmig beschlossen:    Ja 9     Nein 0

 

 

6. Beschlussvorschlag A 13:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf den ehemaligen Braunkohleabbau und das verliehene Grubenfeld wird gemäß § 9 Abs. 6 BauGB nachrichtlich in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die Empfehlung eines Baugrundgutachtens wird als Hinweis in den Bebauungsplan übernommen. Ein Baugrundgutachten ist jedoch im Rahmen der Baugenehmigung zu stellen und wird nicht im Bebauungsplan festgelegt.

 

Einstimmig beschlossen:    Ja 9     Nein 0

 

 

7. Beschlussvorschlag A 14:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Einstimmig beschlossen:    Ja 9     Nein 0

 

 

8. Beschlussvorschlag A 15:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Einstimmig beschlossen:    Ja 9     Nein 0

 

 

9. Beschlussvorschlag A 17:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

(Siehe auch Beschlussfassung 1. Beschluss)

 

Einstimmig beschlossen:    Ja 9     Nein 0

 

 

10. Beschlussvorschlag A 18:

Für die auf dem privaten Grundstück Flur-Nr. 1362/2 gefällten Bäume hat der Eigentümer Anfang 2017 einen Fällungsantrag gestellt. Die Maßnahme wurde vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten genehmigt und angemerkt, dass als Ausgleichsmaßnahmen Wildobstbäume in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt gepflanzt werden sollen.

 

Hinsichtlich der Baumfällungen im Planungsgebiet Flur-Nr. 1363 hat der Investor im Vorfeld eine Stellungnahme bei der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt. Die Untere Naturschutzbehörde stimmte der Fällung der Bäume zu, sofern die Vorgaben aus dem, dem Bebauungsplan beigefügten, Artenschutzgutachten gewährleistet werden.

 

Das Verfahren wird in Abstimmung mit dem Landratsamt – Bauaufsicht –, nach § 13a BauGB durchgeführt. Daher gelten die zu erwartenden Eingriffe als zulässig. Ausgleichsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. Sie können daher planungsrechtlich nicht verbindlich festgelegt werden. Deshalb wird im Bebauungsplan lediglich auf die artenschutzrechtlichen Maßnahmen hingewiesen.

 

(Siehe auch Beschlussfassung 1. Beschluss)

 

Einstimmig beschlossen:    Ja 9     Nein 0

 

 

11. Beschlussvorschlag A 19a:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan und der Begründung wird ergänzend auf den benachbarten Gartenbaubetrieb und die möglichen Lärm-, Staub- und/oder Geruchsimmissionen hingewiesen. (Siehe auch unten, Stellungnahme und Beurteilung Konrad Röll.)

 

Einstimmig beschlossen:    Ja 9     Nein 0

 

 

12. Beschlussvorschlag A 28:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Wir empfehlen dem Bauherrn sich vor Baubeginn mit der Telekom in Verbindung zu setzen. Für das Bebauungsplanverfahren ergeben sich aus der Stellungnahme keine Änderungen.

 

Einstimmig beschlossen:    Ja 9     Nein 0

 

 

13. Beschlussvorschlag A 30:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Im Bebauungsplan und der Begründung wird ergänzend auf die o. g. textlichen Kennzeichnungen hingewiesen.

 

Einstimmig beschlossen:    Ja 9     Nein 0

 

 

14. Beschlussvorschlag B:

Die angrenzende Bebauung ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen und auch im westlich angrenzenden Bebauungsplan „Kirchwegtannen“ ist ein Mischgebiet festgesetzt. Die zurzeit gängige Genehmigungspraxis für ein Mischgebiet ist eine gemischte Nutzung mit 50% Wohnen und 50% nichtstörendes Gewerbe. Da der Bauherr mit der Planung aber nur eine Wohnnutzung umsetzen will, wurde für das Planungsgebiet die Festlegung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgeschlagen. Dies orientiert sich auch an der angrenzenden Bebauung, die faktisch überwiegend der Wohnnutzung dient. Trotz der vom Investor geplanten Wohnnutzung, wird der Geltungsbereich – wegen der angrenzenden Mischgebiete – nicht als Reines Wohngebiet festgelegt. Im Allgemeinen Wohngebiet liegen die Immissionsrichtwerte für Gewerbe und Freizeitlärm der DIN 18005 Blatt 1 mit 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts höher als bei einem Reinen Wohngebiet mit 50 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts. Im Rahmen eines Scopingtermins am 10.10.2016 wurde mit dem Landratsamt Bauaufsicht abgeklärt, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigtem Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen kann. Bei der Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB ist kein Umweltbericht erforderlich. Im Bebauungsplan und der Begründung wird ergänzend auf den benachbarten Gartenbaubetrieb und die möglichen Lärm-, Staub- und/oder Geruchsimmissionen hingewiesen.

 

Einstimmig beschlossen:    Ja 9     Nein 0

 

 

15. Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

-       Die Reduzierung des Baufensters auf eine Tiefe von 13m,

-       Festsetzung der Bauweise in Doppelhäuser

-       Genaue Festsetzung der Garagen als Nebenfläche

 

Einstimmig beschlossen:    Ja 9     Nein 0