Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Prischoßstraße wird neu gewidmet von der Bahnbrücke Höhe Hörsteiner Weg / Prischoßstraße bis zur Gemarkungsgrenze mit folgenden 2 Stichstraßen:

 

1. Die Stichstraße auf Fl.Nr. 1061/3 mit einer Länge von 34 m wird als Ortsstraße gewidmet.

 

2. Die Stichstraße auf Fl.Nr. 1089 mit einer Länge von 135 m wird als ein beschränkt-öffentlicher Weg (Fuß- und Radweg mit Anliegerverkehr) gewidmet.

 

Die Straßenwidmung der Ortsstraße „Prischoßstraße“ mit der Straßenzugnr. 70 und Blatt-Nr. 74 aus dem Jahre 1963 wird somit durch die neue Widmung ersetzt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der Widmung das förmliche Verfahren durchzuführen.

 

Einstimmig beschlossen Ja 9 Nein 0