Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

An der Zufahrt zu den Anwesen Prischoßstraße 13 und 15 A (Fl.Nr. 1061/3) und an der Einmündung des Fuß- und Radweges zum Ochsensee (FlNr. 1089) wird nach erfolgter Widmung als öffentliche Verkehrsfläche die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ angeordnet.

 

Auf die neue Vorfahrtsregelung wird mit einer entsprechenden Beschilderung Verkehrs-

zeichen 101 „Gefahrstelle“ und dem Zusatzzeichen 1008-31„Vorfahrt geändert“  hingewiesen.

 

Einstimmig beschlossen Ja 9 Nein 0