Sitzung: 23.10.2018 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
An der Zufahrt zu den Anwesen Prischoßstraße 13 und 15 A (Fl.Nr. 1061/3) und an der Einmündung des Fuß- und Radweges zum Ochsensee (FlNr. 1089) wird nach erfolgter Widmung als öffentliche Verkehrsfläche die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ angeordnet.
Auf die neue Vorfahrtsregelung wird mit einer entsprechenden Beschilderung Verkehrs-
zeichen 101 „Gefahrstelle“ und dem Zusatzzeichen 1008-31„Vorfahrt geändert“ hingewiesen.
Einstimmig
beschlossen Ja 9 Nein 0