Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 und dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 mit seinen Anlagen auf der Grundlage vorstehender Eckdaten, die vom Finanz- und Verwaltungsausschuss einstimmig empfohlen wurden.