Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des AKSS, die Zuschussrichtlinien unter Ziff. 3.3.1 wie folgt zu ergänzen:
„Die Anschaffung
des Notenmaterials für Musik- und Gesangvereine, sowie Chöre wird ab dem
Abrechnungszeitraum 2015/2016 mit 10 % zusätzlich zu den Betriebskosten
bezuschusst.“