Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die Änderung des § 15 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für den
Gemeinderat Kahl vom 21.05.2014 i. d. F. vom 12.10.2016 wie folgt:
Der erste
Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates
auch öfter, eine Bürgerversammlung ein.
Die übrigen
Bestimmungen der Geschäftsordnung bleiben unverändert.