Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die im Entwurf vorgelegte Satzung über die Erhebung von Beiträgen
zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder
Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Ausbaubeitragssatzung –
ABS).
Die Satzung ist vom
1. Bürgermeister auszufertigen und zum nächstmöglichen Termin im
Mitteilungsblatt bekannt zu machen.