Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, die vorliegenden für geeignet gehaltenen Interessenten zur
Schöffenwahl 2018 in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Die Vorschlagsliste ist
entsprechend einer zuvor ergehenden öffentlichen Bekanntmachung auf die Dauer von
einer Woche zu jedermanns Einsicht aufzulegen.