Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

Der BUA beschließt, in der Portenstraße ein wechselseitiges Halteverbot vom Anwesen Flur-Nr. 2385/3 (Bahnhofstr. 33) bis zum Anwesen Flur-Nr. 2387 (Portenstraße 15), vom Anwesen 2391 (Portenstr. 7) bis zum Anwesen Flur-Nr. 2393/3 (Hanauer Landstraße 58), sowie vom Anwesen 2394/2 (Portenstraße 4) bis zum Anwesen Flur-Nr. 2394/5 (Portenstraße 10) anzuordnen und die markierten Sperrfläche zu entfernen. Das Verkehrszeichen eingeschränktes Halteverbot 286-10 (Anfang) und 286-20 (Ende) ist hierzu entsprechend aufzustellen.