Nachtrag: 22.02.2018

Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Zu 1: Die Grundstücke können in 5 Einzelgrundstücke aufgeteilt werden.

Zu 2: Der 5 m breite Streifen von Fl.Nr. 1102 kann mit dem Fl.Nr. 1101 verschmolzen werden.

Zu 3: Die vorhandenen Gebäude auf den beiden Grundstücken können abgerissen werden.

Zu 4: Eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,8 ist einzuhalten gemäß § 17 BauNVO

Zu 5: Dem Firstverlauf von West nach Ost und Nord nach Süd kann zugestimmt werden.

Zu 6: Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist anzuwenden.

Zu 7: Einer privaten Zufahrtsstraße kann zugestimmt werden. Herstellung der Versorgungsleitungen sind mit den Versorgen abzustimmen.

 

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.