Nachtrag: 22.02.2018
Sitzung: 27.02.2018 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Zu
1: Die Grundstücke können in 5 Einzelgrundstücke aufgeteilt werden.
Zu
2: Der 5 m breite Streifen von Fl.Nr. 1102 kann mit dem Fl.Nr. 1101
verschmolzen werden.
Zu
3: Die vorhandenen Gebäude auf den beiden Grundstücken können abgerissen
werden.
Zu
4: Eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,8 ist einzuhalten gemäß § 17 BauNVO
Zu
5: Dem Firstverlauf von West nach Ost und Nord nach Süd kann zugestimmt werden.
Zu
6: Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist anzuwenden.
Zu
7: Einer privaten Zufahrtsstraße kann zugestimmt werden. Herstellung der
Versorgungsleitungen sind mit den Versorgen abzustimmen.
Dem Antrag
auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.