Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die gestellten Fragen wie folgt zu beantworten
Zu 1: Die Grundstücke können in 5 Einzelgrundstücke aufgeteilt werden.
Zu 2: Der 10 m breite Streifen von Fl.Nr. 1102 kann mit dem Fl.Nr. 1101 verschmolzen werden.
Zu 3: Die vorhandenen Gebäude auf den beiden Grundstücken können abgerissen werden.
Zu 4: Eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,8 ist einzuhalten gemäß § 17 BauNVO
Zu 5: Dem Firstverlauf von West nach Ost kann zugestimmt werden.
Zu 6: Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist anzuwenden.
Zu 7: Einer privaten Zufahrtsstraße kann zugestimmt werden.
Es wird einer Ausnutzung mit max. 2 Vollgeschossen und einer Wandhöhe von 6,26 m zugestimmt. Der Baukörper des nördlichsten Gebäudes ist um 2 m Richtung Süden zu verrücken, damit es in der Wohnbaufläche des Flächennutzungsplanes liegt.
Die Gebäude haben einen Mindestabstand von 5 m zur Prischoßstraße vorzuweisen, um eine homogene Straßenflucht zu erhalten.
Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.