Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

1.   Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Weiherbrücke – 1. Änderung“ nach § 2 Abs. 1 BauGB.

Der Umgriff entspricht dem Umgriff des alten Bebauungsplanes Weiherbrücke mit den Flurnummern: 2345/0 teilweise, 2345/38, 2345/86, 2345/103, 2347/6 teilweise und 3097/0 teilweise.

Das Gebiet wird umgrenzt im Norden durch die Staatsstraße 3308, im Süden durch die Bahnstrecke, im Westen durch die Landesgrenze und im Osten durch die Firma Linde.

Der Aufstellungsbeschluss wird nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

 

Einstimmig beschlossen:

 

Ja        9                      Nein    0

 

 

2. Beschluss:

Der Ferienausschuss stimmt dem städtebaulichen Vertrag zu. Die Verwaltung erhält

Ermächtigung zum Vollzug

 

Einstimmig beschlossen:

 

Ja        9                      Nein    0

 

 

3. Beschluss:

Der Ferienausschuss beschließt einen Verhandlungspreis von mindestens 75 €/m², vorzugsweise jedoch 85 €/m². Unter der Voraussetzung, dass in dieser Preisspanne Einigung mit der Firma Singulus erzielt wird, besteht Einverständnis zum Grundstücksverkauf. Vorbehaltlich der amtlichen Vermessung handelt es sich um eine Teilfläche mit eine Größe von ca. 10.500 m² gemäß vorgelegtem Lageplan. Die Verwaltung wird unter diesen Voraussetzungen zum Vollzug des notariellen Grundstücksvertrages ermächtigt.

 

Einstimmig beschlossen:

 

Ja        9                      Nein    0