Beschluss:
Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Isolierte Befreiung für das Grundstück Fl.Nr. 1878/37 (Bebauungsplangebiet „Seligenstädter Weg“) ab und weist darauf hin, dass die 2 östlichen Stellplätze nicht dem Bebauungsplan entsprechen und verkehrstechnisch problematisch sind.