Beschluss:
Der Werkausschuss/Gemeinderat nimmt die Grundlagen der Gebührenkalkulation für 2018-2020 zur Kenntnis.
Der Werkausschuss beschließt die Gebühren, für den Satzungszeitraum 2018-2020 konstant, auf der Grundlage der beiliegenden Gebührenkalkulation und Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS), in der o. g. Höhe festzusetzen.
Diese sind:
- Grundgebühren unverändert
- Schmutzwassergebühr BGS-EWS § 11 (1) 2,85 €/m³ Abwasser
- Niederschlagswassergebühr § 12 (7) 0,57 €/m² Fläche