Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Werkausschuss/Gemeinderat nimmt die Grundlagen der Gebührenkalkulation für 2018-2020 zur Kenntnis.

 

 Der Werkausschuss beschließt die Gebühren, für den Satzungszeitraum 2018-2020 konstant, auf der Grundlage der beiliegenden Gebührenkalkulation und Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS), in der o. g. Höhe festzusetzen.

 

Diese sind:

  • Grundgebühren                                                           unverändert
  • Schmutzwassergebühr BGS-EWS § 11 (1)               2,85 €/m³ Abwasser
  • Niederschlagswassergebühr § 12 (7)             0,57 €/m² Fläche