Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen wie folgt:

 

Zu 1: Grundsätzlich kann einer Bebauung zugestimmt werden, da bereits hinterliegende    Bebauung in diesem Gebiet vorhanden ist.

Zu 2: Es gibt keinen Bebauungsplan für dieses Gebiet.

Zu 3: Durch den Höhenversatz zwischen dem vorderen Grundstücksteil und dem hinten höhergelegenen Gelände, wird einem Vollgeschoss zugestimmt.

Zu 4: Das Dach muss sich städtebaulich einfügen.

Zu 5: Max. Wandhöhe 3,00m.

Zu 6: § 17 BauNVO für allgemeine Wohngebiete mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,2 ist anzuwenden.

 

Stellplätze sind für das bestehende wie auch für das neue Gebäude nachzuweisen.

Die Erschließung des Gebäudes muss gesichert sein.