Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinde erteilt für FlNr. 1120/19 und 1120/20 eine Befreiung von der Festsetzung „nur Doppelhäuser zulässig“, sodass auch ein Einfamilienhaus errichtet werden kann.

Dem eingereichten Antrag auf Baugenehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.