Sitzung: 27.10.2015 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Die Gemeinde erteilt für FlNr. 1120/19 und 1120/20 eine Befreiung von
der Festsetzung „nur Doppelhäuser zulässig“, sodass auch ein Einfamilienhaus
errichtet werden kann.
Dem eingereichten Antrag auf Baugenehmigung wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt.