Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1. Einer GFZ von 1,3 wird nicht zugestimmt. Die Obergrenze der baulichen Nutzung nach BauNVO, in einem allgemeinen Wohngebiet mit einer GFZ von 1,2, ist einzubehalten.

 

2. Einer Erhöhung der Traufhöhe auf 14,40 m wird nicht stattgegeben aus städtebaulichen Gründen. Die Abstufung der Gebäudehöhe vom Berliner Haus zur Paul-Gerhardt-Schule soll auch optisch sichtbar sein.

 

3. Einer Befreiung von der Geschosszahl auf fünf Vollgeschosse wird nicht stattgegeben. Städtebaulich wird eine deutlichere Abstufung der Gebäudehöhe vom Berliner Haus zur Paul-Gerhardt-Schule gewünscht.