Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben „Hauptstraße 9-11“ das gemeindliche Einvernehmen.
Den Befreiungen der Überschreitungen des Baufensters um 0,2 m, der zulässigen Gebäudebreite von 9 m und der zulässigen GRZ wird zugstimmt.
Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird das Einvernehmen erteilt.