Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt Folgendes:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

Ø das Optionsrecht zur Wahrnehmung der Übergangsregelung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt in Anspruch zu nehmen,

 

Ø alle Leistungsentgelte auf den Anwendungsbereich des § 2 b UStG sowie ihre künftige umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen,

 

Ø bestehende Verträge bezüglich evtl. Steuerklauseln zu überprüfen,

 

Ø angesichts der erheblichen Auswirkungen auf die gesamte Verwaltung die organisatorischen und stellenplanmäßigen Auswirkungen, insbesondere der Finanzverwaltung, zu bewerten.