Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt Folgendes:
Die Verwaltung wird beauftragt,
Ø das Optionsrecht zur Wahrnehmung der Übergangsregelung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt in Anspruch zu nehmen,
Ø alle Leistungsentgelte auf den Anwendungsbereich des § 2 b UStG sowie ihre künftige umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen,
Ø bestehende Verträge bezüglich evtl. Steuerklauseln zu überprüfen,
Ø angesichts der erheblichen Auswirkungen auf die gesamte Verwaltung die organisatorischen und stellenplanmäßigen Auswirkungen, insbesondere der Finanzverwaltung, zu bewerten.