Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1

Beschluss:

Die Gemeinde wird Veranstalter der Kahler Kerb. Die Auflagen und Bedingungen aus der gaststättenrechtlichen Erlaubnis werden hierbei den kerbtreibenden Vereinen weiter übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den teilnehmenden Vereinen eine Vereinbarung zu schließen, die sowohl die Haftung als auch eine Kostenbeteiligung an der Kerb durch die Gemeinde ausschließt. Des Weiteren ist hierin zu regeln, dass die Vorbereitungen und die Abwicklung der Kerb grundsätzlich - wie bisher - ehrenamtlich durch die kerbtreibenden Vereine erfolgen.