Beschluss:
Die Gemeinde wird Veranstalter der Kahler Kerb. Die
Auflagen und Bedingungen aus der gaststättenrechtlichen Erlaubnis werden hierbei
den kerbtreibenden Vereinen weiter übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt,
mit den teilnehmenden Vereinen eine Vereinbarung zu schließen, die sowohl die
Haftung als auch eine Kostenbeteiligung an der Kerb durch die Gemeinde
ausschließt. Des Weiteren ist hierin zu regeln, dass die Vorbereitungen und die
Abwicklung der Kerb grundsätzlich - wie bisher - ehrenamtlich durch die
kerbtreibenden Vereine erfolgen.