Sitzung: 14.11.2016 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Das Optionsrecht zur Wahrnehmung der Übergangsregelung gem. § 27 Abs.
22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt in Anspruch zu nehmen.
2. Alle Leistungsentgelte auf den Anwendungsbereich des § 2b UStG sowie ihre
künftige umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen.
3. Bestehende Verträge bezüglich evtl. Steuerklauseln zu überprüfen
4. Angesichts der erheblichen Auswirkungen auf die gesamte Verwaltung
die organisatorischen und stellenplanmäßigen Auswirkungen, insbesondere der
Finanzverwaltung, zu bewerten.