Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

1. Das Optionsrecht zur Wahrnehmung der Übergangsregelung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt in Anspruch zu nehmen.

 

2. Alle Leistungsentgelte auf den Anwendungsbereich des § 2b UStG sowie ihre künftige umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen.

 

3. Bestehende Verträge bezüglich evtl. Steuerklauseln zu überprüfen

 

4. Angesichts der erheblichen Auswirkungen auf die gesamte Verwaltung die organisatorischen und stellenplanmäßigen Auswirkungen, insbesondere der Finanzverwaltung, zu bewerten.