Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, in der Bahnhofstraße im Bereich vor den Hausnummern 49 a und 49 b sowie auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite ein eingeschränktes Halteverbot als dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen gemäß vorgelegtem Lageplan.
Die Kosten werden nach dem Verursacherprinzip dem Bauherrn in Rechnung gestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen.