Beschluss: Getrennte Abstimmung

Beschluss 1:

Der Gemeinderat beschließt die vorbereitenden Untersuchungen in der vorliegenden Fassung als Sanierungskonzept und städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB.

Die Umsetzung einzelner Maßnahmen bedarf dabei jeweils gesonderter Beschlüsse des Gemeinderates und erfolgt auch in Abhängigkeit der personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Das Sanierungskonzept ist im Bedarfsfall veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und ist auf Fortschreibung angelegt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung notwendiger Maßnahmen gemäß der Kosten- und Finanzierungsübersicht vorzubereiten und die dafür notwendigen Mittel in Abstimmung mit dem Gemeinderat in den Haushalt einzustellen. Im jährlichen Turnus wird der Gemeinderat auf dieser Basis die jeweiligen Jahresprogramme im Rahmen der Städtebauförderung abstimmen und verabschieden.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in der weiteren städtebaulichen Sanierung in geeigneter Weise weitergeführt werden.

 

Einstimmig beschlossen               Ja 19      Nein 0

 

Beschluss 2:

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 142 Abs. 3 BauGB folgende Sanierungssatzung:

 

Aufgrund des §142 Baugesetzbuch und Artikel 23 sowie 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1- I), die zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, beschließt der Gemeinderat Kahl a.Main folgende Satzung:

 

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes

Zur Durchführung städtebaulicher Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen wird das in § 2 näher bezeichnete, rund 24,2 ha große Gebiet, förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Ortsmitte II Kahl a.Main“.

 

§ 2 Abgrenzung

Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplan als Anlage 01 zur Satzung. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

 

§ 3 Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 a BauGB ist ausgeschlossen.

 

§ 4 Genehmigungspflichten

Die Vorschrift des § 144 Absatz 1 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben findet Anwendung. Die Vorschrift des § 144 Absatz 2 BauGB findet keine Anwendung.

 

§ 5 Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Absatz 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

 

Kahl a.Main, __.02.2024

 

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Hinweise:

Gemäß § 142 Absatz 3 Satz 3 BauGB wird bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung zugleich durch Beschluss die Frist festgelegt, in der die Sanierung durchgeführt werden soll.

Die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden (§ 142 Absatz 3 Satz 4 BauGB).

 

Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung hingewiesen.

 

Nach § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich:

·      eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 und 2 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

·      nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Die Satzung mit Anlagen sowie die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus (Bauverwaltung) von jedermann eingesehen werden.

 

Einstimmig beschlossen               Ja 19      Nein 0