Sitzung: 06.02.2024 Gemeinderat
Beschluss: Getrennte Abstimmung
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt die vorbereitenden
Untersuchungen in der vorliegenden Fassung als Sanierungskonzept und
städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB.
Die Umsetzung einzelner Maßnahmen bedarf
dabei jeweils gesonderter Beschlüsse des Gemeinderates und erfolgt auch in
Abhängigkeit der personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Das Sanierungskonzept ist im Bedarfsfall veränderten Rahmenbedingungen
anzupassen und ist auf Fortschreibung angelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung
notwendiger Maßnahmen gemäß der Kosten- und Finanzierungsübersicht
vorzubereiten und die dafür notwendigen Mittel in Abstimmung mit dem
Gemeinderat in den Haushalt einzustellen. Im jährlichen Turnus wird der
Gemeinderat auf dieser Basis die jeweiligen Jahresprogramme im Rahmen der
Städtebauförderung abstimmen und verabschieden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in
der weiteren städtebaulichen Sanierung in geeigneter Weise weitergeführt
werden.
Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 142 Abs. 3 BauGB folgende Sanierungssatzung:
Aufgrund des §142 Baugesetzbuch und Artikel
23 sowie 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1- I), die
zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374)
geändert worden ist, beschließt der Gemeinderat Kahl a.Main folgende Satzung:
§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
Zur Durchführung städtebaulicher Erneuerungs-
und Sanierungsmaßnahmen wird das in § 2 näher bezeichnete, rund 24,2 ha große
Gebiet, förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung
„Ortsmitte II Kahl a.Main“.
§ 2 Abgrenzung
Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplan
als Anlage 01 zur Satzung. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch
Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet
oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese
insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.
§ 3 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten
Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen
Vorschriften der §§ 152 – 156 a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 4 Genehmigungspflichten
Die
Vorschrift des § 144 Absatz 1 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben findet
Anwendung. Die Vorschrift des § 144 Absatz 2 BauGB findet keine Anwendung.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 Absatz 1 BauGB
mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Kahl a.Main, __.02.2024
Unterschrift, Dienstsiegel
Hinweise:
Gemäß § 142 Absatz 3 Satz 3 BauGB wird bei dem Beschluss über
die Sanierungssatzung zugleich durch Beschluss die Frist festgelegt, in der die
Sanierung durchgeführt werden soll.
Die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Kann die Sanierung
nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss
verlängert werden (§ 142 Absatz 3 Satz 4 BauGB).
Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die
Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von
Mängeln der Abwägung hingewiesen.
Nach § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich:
· eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 und 2 BauGB
beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
· nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche
Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit
Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung
des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung mit Anlagen sowie
die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen Öffnungszeiten im
Rathaus (Bauverwaltung) von jedermann eingesehen werden.
Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0