Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Für den Streckenabschnitt der Hauptstraße zwischen dem Verbindungsweg zur Kahlaue und dem alten Pfarrheim wird eine Beschilderung mit den Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot Anfang – Mitte - Ende) und dem Zusatz „Feuerwehranfahrtszone nach § 22 VVB“ angeordnet; nach Möglichkeit mit Verlängerung beim alten Pfarrheim. Die Verwaltung wird zum Vollzug dieser verkehrsrechtlichen Anordnung ermächtigt.