1. Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des
Werkausschusses vom 28.11.2023 die im Entwurf vorliegende 3. Satzung zur
Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS). Diese
Änderungssatzung ist sodann von der Ersten Bürgermeisterin Julia Fischer
auszufertigen und rechtzeitig vor dem 01.01.2024 im gemeindlichen
Mitteilungsblatt amtlich bekanntzumachen.