1. Beschluss:
Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 17.11.2023 wird
zugestimmt. Sie hat dem Werkausschuss und dem Gemeinderat bei der
Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt
Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als
Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und
Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird
nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach
den angeschlossenen bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen
berücksichtigt.
Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0
2. Beschluss:
Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation vom
01.01.2024 bis 31.12.2024, vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 sowie vom 01.01.2026
bis 31.12.2026 wird zugestimmt.
Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0
3. Beschluss:
Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen,
Zinssätzen, der Ab-schreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren
Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 12) wird ausdrücklich
zugestimmt.
Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0
4. Beschluss:
Der Werkausschuss beschließt und empfiehlt an den Gemeinderat die
Gebühren für den Satzungszeitraum 2024 - 2026 auf der Grundlage der
beiliegenden Gebührenkalkulation und Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS)
unter Berücksichtigung der dargelegten Aufteilungen der kalkulatorischen Kosten
und der Betriebskosten sowie der auszugleichenden Vorjahresergebnisse wie folgt
festzusetzen:
a)
Schmutzwassergebühr
01.01.2024
bis 31.12.2024 3,46
€/m³
01.01.2025
bis 31.12.2025 3,51
€/m³
01.01.2026
bis 31.12.2026 3,56
€/m³
b)
Niederschlagswassergebühr 0,56
€/m²
c)Grundgebühren
Schmutzwasserbeseitigung
Nenndurchfluss Dauerdurchfluss
bis 2,5 m³/h bis
4 m³/h 61,15 €/Jahr
bis 6 m³/h bis
10 m³/h 152,87 €/Jahr
bis 10 m³/h bis
16 m³/h 244,60 €/Jahr
bis 15 m³/h bis
25 m³/h 382,18 €/Jahr
bis 40 m³/h bis
63 m³/h 963,11 €/Jahr
bis 60 m³/h bis
100 m³/h 1.528,75 €/Jahr
Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0
5.
Beschluss:
Der Werkausschuss
beschließt und empfiehlt an den Gemeinderat die 3. Änderungssatzung der
Beitrags- und Gebührenordnung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde
Kahl a. Main mit folgendem Wortlaut:
Dritte
Satzung zur Änderung der
Beitrags-
und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung(BGS-EWS)
der
Gemeinde Kahl a.Main
vom 13.12.2023
Auf Grund von Art. 23
und 24 Abs 1 Nrn. 1 und 2 und Absatz 2 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde
folgende Satzung:
§ 1
Änderung der Satzung
Die Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kahl a. Main (BGS-EWS)
vom 11.12.2013, veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 22 vom
20.12.2013, geändert durch die erste Satzungsänderung vom 25.07.2017 sowie
durch die zweite Satzungsänderung vom 16.12.2020 wird wie folgt geändert:
1. § 11 „Schmutzwassergebühr“ erhält unter Abs.
1 Satz 2 folgenden neuen Wortlaut:
Die Gebühr beträgt
a) ab dem 01.01.2024 3,46 € pro
Kubikmeter Schmutzwasser,
b) ab
dem 01.01.2025 3,51 € pro Kubikmeter Schmutzwasser,
c) ab
dem 01.01.2026 3,56 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
2. § 10 II. Ziff. 2 „Grundgebühren“ enthält
folgenden neuen Wortlaut:
Die
Grundgebühr beträgt ab dem 01.01.2024 bei
der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
Nenndurchfluss Dauerdurchfluss
bis
2,5 m³/h bis 4
m³/h 61,15 €/Jahr
bis 6 m³/h bis
10 m³/h 152,87 €/Jahr
bis 10 m³/h bis
16 m³/h 244,60 €/Jahr
bis 15 m³/h bis
25 m³/h 382,18 €/Jahr
bis 40 m³/h bis
63 m³/h 963,11 €/Jahr
bis 60 m³/h bis
100 m³/h 1.528,75 €/Jahr
3.
§ 12
Abs. 7 „Niederschlagswassergebühr“ erhält folgenden neuen Wortlaut:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem
01.01.2024 0,56 € pro m² / Jahr.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am
01.01.2024 in Kraft.
Kahl a. Main, den
_________
Gemeinde Kahl a. Main
Julia Fischer
Erste Bürgermeisterin
Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0