Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

1. Beschluss:

Der AKSS beschließt die Richtlinien der Gemeinde Kahl am Main für die Bezuschussung von Jugendfreizeiten/-erholung wie folgt anzupassen:

 

Die Fördersatz pro Tag und Teilnehmer*in, unabhängig von der Dauer der Freizeiten, wird auf 5,00 € festgelegt. Pro angefangene 6 Teilnehmer wird ein Betreuer bezuschusst. Bei geistig behinderten Jugendlichen wird der Fördersatz auf 20,00 € erhöht. Je geistig behinderter/m Teilnehmer*in ist eine weitere Betreuungsperson förderfähig.

 

Die Richtlinien gelten ab 01.01.2024.

 

2. Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Passus mit geistig behinderten Jugendlichen erneut zu überprüfen und in der Wortwahl bzw. Bezeichnung anzupassen. Die Richtlinien sollen diesbezüglich überarbeitet und in der nächsten Sitzung des AKSS vorgelegt werden.