Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die (8.) Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Bruckfeld-Erlichgärten“ nach § 13 a BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 367/7 sowie Teilflächen der Flurstücke Nr. 368 und 368/4.

 

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB (im Amtlichen Mitteilungsblatt) mit dem Hinweis, dass die vorgesehene Änderung des Bebauungsplans ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Die Bekanntmachung enthält dann auch den erläuternden Hinweis, dass gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung entsprechend angepasst wird.

 

Der Aufstellungsbeschluss wird auch auf der Homepage der Gemeinde Kahl veröffentlicht.

 

Die Gemeindeverwaltung wird gebeten, einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Alternativ könnte auch der Vorhabenträger auf eigene Kosten den Entwurf der (8.) Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Bruckfeld-Erlichgärten“ erarbeiten (lassen) und die dafür erforderlichen Fachgutachten auf eigene Kosten in Auftrag geben.

 

Der Bauherr wird aufgefordert, den Kulturrundwanderweg wiederherzustellen und über eine Abtretung des Weges an die Gemeinde nachzudenken.

 

Auch wird der Bauherr darauf hingewiesen, dass die Baustellenfahrzeuge vorrangig über das Gewerbegrundstück fahren sollten.