Beschluss:
Der Gemeinderat setzt den derzeitigen örtlichen Bedarf nach Art. 7 BayKiBiG auf 13 Kleinkind- und (weiterhin) 14 Regelgruppen fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung der Bedarfsanerkennung zeitnah nach der Aktualisierung der noch ausstehenden Statistiken (u. a. des Zensus 2021 - Anpassung Wanderungssaldo) durchzuführen.