Beschluss:
In den Halteverbotsbereichen (vor allem an Einmündungen im 5m-Bereich vom Kreuzungsscheitel) in der Berliner Straße und in der Freigerichter Straße werden Sperrflächenmarkierungen angebracht. Die kommunale Verkehrsüberwachung wird um regelmäßige Kontrollen gebeten.