Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung eines VgV-Verfahrens für die Architekturleistungen und den Einstieg in das Bundesförderprogramm (Antragsstellung), neben dem bereits beantragten KfW-Förderprogramm.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag für das VgV-Verfahren an das Büro „GK-Projektmanagement“ in Kitzingen zu erteilen.