Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

 Beschluss:

Der AKSS bewilligt die Auszahlung der Zuschüsse an die Vereine entsprechend der vorliegenden Gesamtübersicht für den Abrechnungszeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2022.

 

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, die Zuschussfähigkeit des Vereins Kahl fetzt. e.V. im Einvernehmen mit den Vereinsförderrichtlinien zu prüfen und im Mitteilungsblatt einen Hinweis für Vereine, die bislang keinen Antrag auf Vereinsförderung gestellt haben, zu veröffentlichen.